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"Geht es auch billiger?" ist eine Frage, die Werkstätten oft zu hören bekommen – fehlt doch vielen Verbrauchern schlichtweg das Geld für teure Reparaturen. Hinzu kommt, dass bei älteren Fahrzeugen eine zeitwertgerechte Reparatur gefragt ist. An den Stundensätzen der Werkstätten kann der Serviceberater meist nichts "drehen", aber wie sieht es mit preiswerteren Ersatzteilen aus?
Mit billig wird oftmals schlecht assoziiert. Aber "Billigteile kann es nur dann geben, wenn die Teile unter Qualitätsaspekten minderwertig sind", so Detlev Seeliger, geschäftsführender Gesellschafter der Mapco Autotechnik GmbH*. Schließlich lassen viele der europäischen Markenhersteller und auch die Fahrzeughersteller ihre Ersatzteile in Fernost produzieren, allerdings unter den Qualitätsmaßstäben des Herstellers, denn er muss mit seinem Namen für die Qualität einstehen. Bei Mapco beispielsweise sind fast alle Lieferanten durch den TÜV Rheinland zertifiziert.
* "kfz-betrieb", Nr. 34/2008, S. 15
Aber wie sieht es mit den Billigteilen z.B. aus Fernost aus, die nicht unter strengen Qualitätsvorgaben produziert werden? Wie kann ich sie überhaupt erkennen? Sind sie überhaupt verkehrssicher und für den Straßenverkehr zugelassen?
Das ECE-Prüfzeichen
Alle Fahrzeugteile, die zur Fahrsicherheit am Fahrzeug beitragen, sind genehmigungspflichtig und mit der E-Kennzeichnung auch als ECE-Prüfzeichen bezeichnet gekennzeichnet. Zu diesen Artikeln zählen nicht nur die "direkten sicherheitsrelevanten" Teile wie z.B. Bremsen und Stoßdämpfer, sondern auch alle Teile, die durch eine schlechte Verarbeitung bzw. Qualität andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnten (z.B. Schalldämpfer oder Anhängerkupplungen).
Fahrzeugteile mit einer E-Kennzeichnung erfüllen die europäischen Mindestanforderungen und verfügen damit über eine allgemeine Zulassung innerhalb der Europäischen Union (EU).
Die Kennzeichnung wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zusammen mit einer Typgenehmigungsnummer erteilt. Grundlage für diese Prüfungen sind die sog. ECE-Regelungen (Economic Commission for Europe) der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen.
Ausnahmen gibt es lediglich bei Artikeln von Fahrzeugherstellern, z.B. Original Audi. Falls ein Ersatzteil bereits bei der Komplettabnahme des Kfz verbaut war, ist eine E-Kennzeichnung nicht mehr nötig.
Noch ein wichtiger Hinweis: Falls sicherheitsrelevante Artikel ohne E-Kennzeichnung eingebaut werden, dann erlischt nicht nur die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs auch der Versicherungsschutz ist nicht mehr gegeben!
Ersatzteile für den Bereich Sport und Tuning [1]
Dieser Bereich ist generell speziell zu betrachten, denn oftmals handelt es sich beim Einbau solcher Ersatzteile um eine Änderung der Bau- art (z.B. Austausch der ungelochten Serien- gegen gelochte Sportbremsscheiben). Diese Änderungen sind abnahmepflichtig, außer der Hersteller hat diese Prüfung vorab ausführen lassen und das Ersatzteil verfügt über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE).
Anmerkung zu Zimmermann Sport- und »Formula Z« Bremsscheiben: Sehr häufig werden wir nach der Allgemeinen Betriebserlaubnis für Bremsscheiben für den Bereich Sport, Motortuning und Fahrwerks- optimierung gefragt. In aller Regel verfügen die von uns angebotenen Bremsscheiben über eine ABE. Im Einzelfall erkennen Sie dies, wenn die Artikelbeschreibung eine ABENr ausweist (z.B. "ABENr: KBA 60934").
Zwei Arten der E-Kennzeichnung
Die Kennzeichen bestehen immer aus dem Buchstaben »e« und einer Zahl, die stellvertretend für den Staat steht, der die Genehmigung erteilt hat (siehe Ländertabelle unten).
Großes »E« + Zahl in einem Kreis = ECE Zulassung
Hierbei handelt es sich um eine fahrzeugspezifische Zulassung der Economic Commission for Europe ECE. Die jeweiligen Artikel dürfen nur in bestimmten Fahrzeugen verbaut werden. Dieses Prüfzeichen wird in der Europäischen Union sowie in Ländern akzeptiert, die nicht zur EU gehören.
Kleines »e« + Zahl in einem Viereck = EWG Zulassung
Bei dieser generellen Zulassung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft EWG dürfen Fahrzeugteile unter Beachtung von Auflagen in jedem Fahrzeug verbaut werden. Dieses Prüfzeichen wird nur in der EU akzeptiert.
Ländertabelle
| 1 | Deutschland | |
11 | Großbritannien | |
21 | Portugal | |
31 | Bosnien und Herzegowina |
| 2 | Frankreich | |
12 | Österreich | |
22 | Russische Förderation | |
32 | Lettland |
| 3 | Italien | |
13 | Luxemburg | |
23 | Griechenland | |
37 | Türkei |
| 4 | Niederlande | |
14 | Schweiz | |
24 | Irland | |
40 | Mazedonien |
| 5 | Schweden | |
15 | DDR (1) |
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25 | Kroatien | |
42 | Europäische Union |
| 6 | Belgien | |
16 | Norwegen | |
26 | Slowenien | |
43 | Japan |
| 7 | Ungarn | |
17 | Finnland | |
27 | Slowakei | |
45 | Australien |
| 8 | Tschechien | |
18 | Dänemark | |
28 | Weißrussland | |
47 | Südafrika |
| 9 | Spanien | |
19 | Rumänien | |
29 | Estland | |
48 | Neuseeland |
| 10 | Serbien | |
20 | Polen | |
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| Montenegro | |
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| (1) DDR: Nummer gestrichen – evtl. Bauteile jetzt E1 Deutschland |
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